DR. JUR. JÖRG PFOST
Rechtsanwaltskanzlei

Erbrecht

Die Tätigkeit im Bereich des Erbrechts erstreckt sich vor allem auf
  • das materielle Erbrecht unter Einschluss der erbrechtlichen Bezüge zum Familien- und Gesellschaftsrecht
  • internationales Privatrecht in Erbrecht
  • vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung
  • Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung
  • steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht

Selbstverständlich werden auch alle anderen damit im Zusammenhang stehenden Rechtsprobleme mit bearbeitet, insbesondere Themen wie Familiengesellschaften, Unternehmensnachfolge, Gestaltung von Erb- und Eheverträgen, Testamentsgestaltung.

Ferner werden die Schnittstellen zu weiteren relevanten Gebieten im Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, in der Vermögensanlage und in der Bankenpraxis berücksichtigt.