Erbrecht
Die Tätigkeit im Bereich des Erbrechts erstreckt sich vor allem auf- das materielle Erbrecht unter Einschluss der erbrechtlichen Bezüge zum Familien- und Gesellschaftsrecht
- internationales Privatrecht in Erbrecht
- vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung
- Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung
- steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht
Selbstverständlich werden auch alle anderen damit im Zusammenhang stehenden Rechtsprobleme mit bearbeitet, insbesondere Themen wie Familiengesellschaften, Unternehmensnachfolge, Gestaltung von Erb- und Eheverträgen, Testamentsgestaltung.
Ferner werden die Schnittstellen zu weiteren relevanten Gebieten im Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, in der Vermögensanlage und in der Bankenpraxis berücksichtigt.