Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Die Tätigkeit im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrecht erstreckt sich vor allem auf- außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Wohnungseigentumsfragen, insbesondere in Fragen des Sondereigentums, Gemeinschaftseigentums, Verwaltungsregelungen, Abrechnungsfragen, Teilnahme an Wohnungs-eigentümerversammlungen
- Maklerrecht
- Immobilienrecht einschließlich Immobilienfinanzierung
- Vorbereitung und Abschluss von Miet- und Pachtverträgen, Änderungsverträgen und Aufhebungsverträgen
- Vertretung bei der Durchführung von Räumungsklagen, Räumungsschutzklagen
- Mietrückstände, Schönheitsreparaturen und Schadensatzansprüche
- Mieterhöhungsverlangen, Fortsetzungsverlangen des Mieters, Zeitmietverträge
- außergerichtliche und gerichtliche Vertretung umfassend im Bereich von miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Fragen