Familienrecht
Die Tätigkeit im Bereich des Familienrechts erstreckt sich vor allem auf das materielle Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht, ferner auf familienrechtliche Bezüge zum Erbrecht, Gesellschafts- und Steuerrecht wie auch auf das Recht nichtehelicher Lebensgemeinschaften. Im Bereich des Familienrechts werden also vorwiegend folgende Bereiche bearbeitet:- Scheidungsrecht: Scheidung sowie Trennung und ihre Folgen
- Unterhaltsrecht: Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt, Berechnung der Unterhaltshöhe, Unterhaltsverträge etc.
- Versorgungsausgleich
- Zugewinn
- Gütertrennung
- Vermögensauseinandersetzung
- Umgangsrecht und Sorgerecht für Kinder
- Hausratsteilung
- Eheverträge
- Erb- und Pflichtteilsrechte
- Testamentsgestaltung
- Erbverträge
- Testamentsvollstreckung
- Erbauseinandersetzung
- Mediation in Familien- und Erbrechtsfragen
Selbstverständlich werden auch alle anderen damit im Zusammenhang stehenden Rechtsprobleme mitbearbeitet.