Arbeitsrecht
Die Tätigkeit im Bereich des Arbeitsrechtes erstreckt sich vor allem auf
- Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, Abfindungs- und Aufhebungsverträgen
- Erstellung und Prüfung einschließlich die Bewertung von Arbeitszeugnissen
- Kündigungsschutzklage
- Ausspruch von Kündigungen und Änderungskündigungen
- gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in arbeitsrechtlichen Fragen